Unternehmen
wissen Sie ja schon, wie es geht. Neu ist für Sie dann nur das Berufsbild PDK. Den dreijährigen Ausbildungsgang können Sie anbieten, wenn Sie selbst ein Unternehmen für Personaldienstleistungen betreiben oder Ihr Unternehmen eine eigene Personalabteilung hat. Über die Ausbildungsinhalte können Sie sich detailliert in "Der Beruf" und im Download-Bereich dieser Website informieren, wo wir für Sie u. a. das Ausbildungsprofil hinterlegt haben.
setzen Sie sich mit Ihrer örtlichen IHK in Verbindung. Diese schickt dann einen Berufsberater zu Ihnen, um zu prüfen, ob Ihr Unternehmen als Ausbildungsstätte geeignet ist und ob Sie und/oder Ihre Mitarbeiter/innen über die persönliche und fachliche Eignung zur Ausbildung verfügen. Die IHKen freuen sich über jedes Unternehmen, das Ausbildungsplätze anbietet! Deshalb wird Sie Ihre IHK bei allen Fragen zur Berufsausbildung umfassend unterstützen und auch die "Eignungsüberprüfung" gemeinsam mit Ihnen angehen.
Eine Liste aller 81 IHKen und deren Einzugsgebiete haben wir für Sie im Download-Bereich eingestellt, so dass Sie ganz leicht herausfinden können, welche IHK Ihr Ansprechpartner ist.
ist Ihr Unternehmen geeignet, wenn Sie über die notwendige Ausstattung verfügen. Dazu gehört bei der PDK-Ausbildung auf jeden Fall ein Arbeitsplatz für den Azubi, der aktuelle technische Geräte und Hilfsmittel bereitstellt. Aber auch die wichtigsten Gesetze wie das Berufsbildungs- und Jugendarbeitsschutzgesetz sowie die PDK-Ausbildungsverordnungen müssen vorliegen. Außerdem muss das Verhältnis zwischen der Zahl der Azubis und der im Unternehmen beschäftigten Fachkräfte angemessen sein. Als Faustregel gilt, dass ein Mitarbeiter nicht mehr als drei Azubis gleichzeitig betreuen soll und dass das Verhältnis von Fachkräften zu Azubis in etwa bei zwei zu eins liegt.
Weitere Informationen über die Anforderungen an einen Ausbildungsbetrieb finden Sie im Berufsbildungsgesetz § 27, das Sie sich im Download-Bereich ebenso herunterladen können wie das Jugendarbeitsschutzgesetz.
