Zahlen und Fakten
funktioniert in Deutschland so, dass Zeitarbeitsunternehmen Mitarbeiter fest einstellen und ihre Gehälter bezahlen. Diese Mitarbeiter werden Zeitarbeitskräfte oder Zeitarbeitnehmer/-innen genannt. Die Zeitarbeitskräfte haben ihren Arbeitsvertrag also mit dem Zeitarbeitsunternehmen, arbeiten aber nicht dort, sondern in anderen Betrieben, den Kundenunternehmen der Zeitarbeit. Das ist aber auch schon der einzige Unterschied zu anderen Mitarbeitern.
gegenüber seinen Mitarbeitern sind dieselben wie bei allen anderen Firmen auch. Es muss alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen einhalten und unterliegt sogar noch Sonderrechten, die im sogenannten Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt sind. Zeitarbeitnehmer/innen sind also durch den Gesetzgeber besser geschützt als andere Mitarbeiter.
ist der Ausdruck, den der Gesetzgeber für die Zeitarbeit gefunden hat. Nicht schön, aber immer noch besser als "Leiharbeit", wie es im Gesetz leider auch heißt. Das ist nämlich in der Sache schon falsch, weil "Leihen" von den Juristen als unentgeltlich definiert ist.
